Denkmalschutz
Der Denkmalschutz unserer Stiftung
Unser Stiftung Völkerverständigung "bildet" ist eng mit dem Denkmalschutz verbunden, denn unser Stiftungshaus befindet sich in einem denkmalgeschützten Gebäude. Außerdem stellt unser wunderschönes Denkmal den Vermögensstock unserer Stiftungsarbeit dar und ist zugleich die Heimat unserer Köber Akademie. Hier bekommen Sie Informationen zur Bedeutung des Denkmalschutzes, den unsere Stiftung sehr ernst nimmt.
Denkmalschutz ist andauernder Schutz der Heimat
Denkmalschutz und Denkmalpflege haben eine bedeutende Berechtigung und sind keine Erfindung unserer Zeit. Doch sie sind in ihrer Dringlichkeit gestiegen.
Unsere deutschen Landschaften wären nur halb so schön, ohne die vielen unterschiedlichen Ortsbilder, ohne die zahlreichen Pfarrhäuser, ehrwürdigen Dorfkirchen und staatlichen Bauernhäuser. Deutschlandweit und auch bei uns in Unterfranken zählen sie zu den erhaltungswürdigen Bauwerken unserer Vergangenheit, die unsere heutige Heimat ist. Historische Gebäude, prächtige Gebäude und archäologische Stätten zeugen vom Leben und Alltag unserer Vorfahren. Mit diesen Zeugnissen der Vergangenheit können wir uns identifizieren. Daher sind Denkmäler ein Stück unserer Heimatgeschichte und unserer Kultur.
Mit jedem zerstörten Denkmal geht ein Zeugnis der Herkunft und Entwicklung unseres Landes, unserer Gemeinschaft und unserer Kultur unwiderruflich verloren. Schon alleine deswegen sollte der Denkmalschutz und dessen Pflege für jeden von uns ein wichtiges Anliegen sein.
So ist Denkmalschutz geregelt
Denkmalschutz verfolgt das Ziel, Denkmale dauerhaft zu erhalten. Dem kulturellen Erbe einer Gesellschaft kann die Funktion zukommen, anhand dinglicher und sinnlich wahrnehmbarer historischer Zeugnisse über die Geschichte der Gesellschaft zu informieren. Dies begründet die Erhaltung des lebendigen Bildes der Baukunst und der Lebensweise vergangener Zeiten. Überdies kann Denkmalschutz zur Bewahrung von Lebensqualität betrachtet werden.
In Deutschland liegt die Gesetzgebungskompetenz für Denkmalschutz und Denkmalpflege bei den Bundesländern. Sie ist Teil der Kulturhoheit der Länder. So gibt es in Deutschland 16 Denkmalschutzgesetze, welche die Begriffe Kulturdenkmal und Denkmalschutz anders definieren. Die Gesetze sind im Detail also unterschiedlich gestaltet, beruhen aber auf inhaltlich einheitlichen Grundprinzipien. Alle Gesetze definieren den Denkmalschutz als ein öffentliches Interesse und befassen sich mit dem Schutz inländisch gelegener Kulturdenkmäler.
Was ein Denkmal ist, ist im Denkmalschutzgesetz Bayerns beispielsweise wie folgt definiert: "Denkmäler sind von Menschen geschaffene Sachen oder Teile davon aus vergangener Zeit, deren Erhaltung wegen ihrer geschichtlichen, künstlerischen, städtebaulichen, wissenschaftlichen oder volkskundlichen Bedeutung im Interesse der Allgemeinheit liegt." (Art. 1 Abs. 1 DSchG)
Die Schutzbestimmungen des Denkmalschutzgesetzes gelten für Baudenkmäler, Bodendenkmäler und bewegliche Denkmäler gleichermaßen.
Basis des Denkmalschutzes ist die Denkmalliste, in der alle geschützten Denkmale verzeichnet sind, wie es auch mit dem Gebäude unserer Stiftung geschehen ist.
Sprechen Sie uns gerne bei Fragen zu unserem Denkmal an!
Das Grundstockvermögen der Stiftung bildet die ehemalige Amtskellerei in Mainberg unterhalb des Schlosses.
"Fürstbischof Johann Philipp von Greiffenclau ließ in seiner zwanzigjährigen Regierungszeit eine dermaßen stattliche Anzahl neuer Amtshäuser, Amtskellereien, Fruchtspeicher und Zehntscheuern errichten, wie, abgesehen von dem legendären geistlichen und wirtschaftlichen Erneuerer des Bistums, Gegenreformator Julius Echter von Mespelbrunn, kein Bischof vor und nach ihm. Deren Planung und Ausführung, zumindest die der bedeutenderen Bauten, fiel nach allen bisher bekannt gewordenen Quellen respektive dem stilistischen Befund offenbar durchweg Joseph Greissing zu. Näher genannt sei hier der besonders vornehme, schlossartige Bau zu Mainberg, für den Greissing ab 1707 Stämme aus den herrschaftlichen Waldungen erhielt, "die derselbe zu herstellung Eines von Hochfürst: Cammer ihme überhaupt veraccordirten newen kellerey bauß" benötigte. Diese wegen ihrer exponierten Lage am Main und der vorbeiführenden Handelsstraße bewusst als Hoheitszeichen repräsentativer gestaltete Amtskellerei verdankt ihre imposante Erscheinung sicherlich auch der Nähe zur protestantischen Reichsstadt Schweinfurt, gegen die man sich deutlich absetzen wollte. Von den beiden Flügeln einer Hakenwinkelanlage ist der längere mit elf Achsen zur Straße hin gelegen, während der unwesentlich kürzere mit zehn Achsen und dem stattlichen Einfahrtstor einen Riegel zum Schlossberg hin bildet. Typisch für Greissing ist die separate Gliederung der beiden sich über einem fast stockwerkshohen Sockel aufbauenden zwei Geschosse mit toskanischen Pilastern im Erdgeschoss und Lisenen im Obergeschoss."
(Text entnommen aus: Mack, Johannes: Der Baumeister und Architekt Joseph Greissing, Würzburg 2008, S. 167. Gesellschaft für fränkische Geschichte/Wikommverlag Stegaurach)